In den meisten Fällen: kostenlos.
Grundsätzlich müssen alle angefallenen Gebühren vom Schuldner beglichen werden, sobald sich dieser im Zahlungsverzug befindet. Das heißt: Wenn Ihr Schuldner zahlt, entstehen Ihnen keine Kosten.
Falls Ihr Schuldner nicht zahlt, können folgende Kosten anfallen:
- Für das erste anwaltliche Mahnschreiben an Ihren Schuldner berechnen wir unabhängig von der Forderungshöhe lediglich 19,95 €.
- Für jede Melderegisterauskunft berechnen wir pauschal 15,00 €.
- Anfragen bei dem jeweiligen Schuldnerverzeichnis sind für Sie kostenfrei.
- Die Gebühren für das gerichtliche Mahnverfahren und die Zwangsvollstreckung berechnen sich nach den gesetzlichen Gerichts- und Rechtsanwaltsgebühren (Download).
- Die Gebühren eines streitigen Verfahrens berechnen sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG).
Sie sehen, die Kosten sind von vielen Faktoren abhängig. Wir beraten Sie gern anhand Ihrer Forderung ausführlicher. Generell gilt: Ohne Ihre ausdrückliche Zustimmung der einzelnen Schritte werden wir selbstverständlich nicht tätig.

