Service aus einer Hand.
Das Spektrum unserer Tätigkeiten umfasst alle Bereiche des Forderungseinzuges: Welche unserer Leistungen für Sie Erfolg versprechen, hängt dabei von den individuellen Umständen Ihrer Forderung/en ab. Daher beraten wir Sie zunächst ausführlich.
Außergerichtliche Mahnungen und Schreiben
Letztmalige Aufforderung des Schuldners
Außergerichtliche Mahnungen und Schreiben
Letztmalige Aufforderung des Schuldners
Darin fordern wir letztmalig auf, Ihre Forderung zu begleichen. Wir setzen eine Frist und schlüsseln Ihre Ansprüche auf; inklusive aller Gebühren, Kosten und Zinsen. Dieses Schreiben senden wir werktags binnen 24 Stunden per Einschreiben an den Schuldner.
Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Erhebung von Zahlungs- und Räumungsklagen
Einleitung des gerichtlichen Mahnverfahrens
Erhebung von Zahlungs- und Räumungsklagen
Sollte die Frist des Mahnschreibens fruchtlos ablaufen, leiten wir das gerichtliche Mahnverfahren ein und beantragen unverzüglich einen Vollstreckungsbescheid (Titel).
Bevor wir tätig werden, prüfen wir kostenlos - auf Ihren Wunsch - ob der Schuldner bereits eine eidesstattliche Versicherung geleistet hat. Ist das der Fall, entscheiden Sie, ob das Mahnverfahren dennoch durchgeführt werden soll.
Der Vorteil: Nach erfolgreich durchgeführtem Mahnverfahren haben Sie 30 Jahre Zeit, Ihre Forderung durchzusetzen. Ansonsten verjährt die Forderung bereits nach drei Jahren - beginnend mit Ende des Jahres, in welchem Sie Kenntnis von der Forderung erlangt haben.
Sollten Sie trotz erfolgter eidesstattlicher Versicherung das Mahnverfahren wünschen, bieten wir Ihnen die so genannte „Forderungsüberwachung“: Wir prüfen für Sie dann alle drei Jahre erneut, ob Ihre Forderung durchsetzbar ist.
Erklärt der Schuldner gegen den geltend gemachten Anspruch Widerspruch im gerichtlichen Mahnverfahren, geht dieses in ein reguläres Klageverfahren über - in diesem Fall vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht.
Zwangsvollstreckung / Pfändung
Kontopfändung, Pfändung von Sachwerten, Wohnungsräumung
Zwangsvollstreckung / Pfändung
Kontopfändung, Pfändung von Sachwerten, Wohnungsräumung
Wir beauftragen den zuständigen Gerichtsvollzieher mit der Sachpfändung oder beantragen einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss. Damit können wir direkt die Konten des Schuldners vollstrecken, Geschäftsanteile oder andere Forderungen pfänden.
Vereinbarungen zu Ratenzahlung und Verzinsung
oder Beantragen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Vereinbarungen zu Ratenzahlung und Verzinsung
oder Beantragen des Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Sollte der Schuldner die Forderung nur in Raten begleichen können und ist der Gläubiger mit der Ratenzahlung einverstanden, so erstellen wir Tilgungspläne. Darin werden die Verzugszinsen separat ausgewiesen.
Einholen relevanter Auskünfte
z.B. aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
Einholen relevanter Auskünfte
aus dem zentralen Schuldnerverzeichnis
Wir holen Auskunft aus dem jeweiligen Schuldnerverzeichnis ein, um in Erfahrung zu bringen, ob der Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung geleistet hat. In diesem Fall wäre eine Zwangsvollstreckung derzeit nicht sinnvoll.
Ist der Schuldner verzogen, holen wir Auskünfte ein (Adressermittlung aus externen Datenbanken, Auskunft aus dem Melderegister). Pro Auskunft aus dem Melderegister stellen wir 15,00 € in Rechnung.
Mengenbetreibung
Effizienz bei vielen Forderungen
Mengenbetreibung
Effizienz bei vielen Forderungen
Haben Sie stets eine Vielzahl (auch kleine) Forderungen (z.B. im Versandhandel), bieten wir spezielle Konditionen. Sie bekommen darüber hinaus eine ständig aktualisierte Tabelle, die alle Verfahren und Sachstände auflistet. Weitere Details und die Möglichkeit einer individuell auf Ihre Bedürfnisse und Wünsche zugeschnittene Anpassung besprechen wir gerne persönlich mit Ihnen.
Forderungsüberwachung
regelmäßige Prüfung der Zahlungsfähigkeit
Forderungsüberwachung
regelmäßige Prüfung der Zahlungsfähigkeit
Sollte Ihr Schuldner bereits die eidesstattliche Versicherung abgegeben haben, überprüfen wir – soweit ein Titel vorhanden ist – alle drei Jahre erneut die Durchsetzbarkeit der Forderung. Diese Leistung ist für Sie in jedem Fall kostenfrei.
Stellung von Strafanträgen
bei Verdacht auf Betrug durch den Schuldner
Stellung von Strafanträgen
bei Verdacht auf Betrug durch den Schuldner
Wenn ersichtlich ist, dass ein Betrug vorliegen könnte (z.B. weil ein Schuldner weiterhin Leistungen in Anspruch nimmt, obwohl er bereits die eidesstattliche Versicherung geleistet hat), stellen wir auf Wunsch einen Strafantrag bei der zuständigen Staatsanwaltschaft. Für die Stellung des Strafantrags berechnen wir pauschal 90,00 €.

